Orthodoxe Kirche: Beweglicher Feiertag Katholische und Anglikanische Kirche: 2. November Evangelische Kirche: Beweglicher Feiertag
Gebete zum Gedenken der Verstorbenen sind schon aus der jungen Christenheit bekannt. Der Zusammenhang mit der Niederfahrt Christi in das Totenreich (Karsamstag) und der Auferstehung - auch verstorbener Heiliger, wie Matthäus (27, 52 f.) berichtet - führte zu der Feier eines Gedenktages der Verstorbenen am Ende der Osterzeit. Der Gedenktag der Verstorbenen wurde (und wird heute weiterhin in den Ostkirchen) um Pfingsten begangen.
Die nahe Verbindung zu Allerheiligen führte dann im 9. Jahrhundert in den westlichen Kirchen zu einer Verlegung auf den 2. November. Die Kirchen der Reformation haben das Heiligengedenken zurückgestuft und das Gedenken an die Verstorbenen in Zusammenhang mit dem Kommen des Reiches Gottes, Buße und Letztem Gericht an das Ende des Kirchenjahres gestellt. Häufig wird in evangelischen Kirchen das Totengedenken am Ewigkeitssonntag (Letzter Sonntag im Kirchenjahr) gefeiert, der deshalb volkstümlich auch Totensonntag genannt wird.
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