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Oekumenische Konzilien - 1 -

Das erste Konzil der christlichen Kirche war das Apostelkonzil in Jerusalem (Apostelgeschichte 15). Zu Konzilien kamen möglichst alle Kirchenführer zusammen, um über eine Glaubensfrage zu entscheiden. Dabei unterscheidet man lokale Konzile eines Patriarchats und oekumenische Konzile, auf denen Oberhirten der gesamten Kirche versammelt sind. Ein Konzil gilt als oekumenisch, wenn ein wesentlicher Teil der Bischöfe anwesend war, die Gesamtkirche die Beschlüsse anerkannte und die Zustimmung des oekumenischen Patrarchen (bis zum Schisma 1054 war dies der Papst) zu den Beschlüssen erfolgte. Das zweite vatikanische Konzil hat festgelegt, daß ein Konzil - nach römisch-katholischem Kirchenrecht - nur dann ein oekumenisches Konzil ist, wenn es vom Papst zumindest anerkannt worden ist. Die Ostkirchen ihrerseits erkennen die in der Westkirche nach der Trennung abgehaltenen Konzile nicht an. Einige lokale Konzile und Synoden, die für die Geschichte der Kirche wichtig waren, werden hier auch angeführt.

Punkt Konzilien in Karthago 251-256

Das erste Konzil, von dem uns nach dem Apostelkonzil berichtet wird, wurde von Cyprian einberufen. Novatian wurde exkommuniziert und seine Lehre verworfen. Das Konzil stellte Anforderungen für die Wiederaufnahme der Christen, die bei den Verfolgungen abgefallen waren, auf. Außerdem erklärte das Konzil daß eine erneute Taufe erforderlich sei, wenn die erste Taufe von einem Ketzer vorgenommen wurde (Ketzertaufstreit). Die Wideraufnahme abgefallener Christen wurde auf einem weiteren Konzil 252 weiter erleichtert. Dieses Konzil und drei weitere Konzilien in Karthago (255 und 256) bekräftigten gegen Papst Stephan, daß es keine Sakramente außerhalb der Kirche gebe und eine Taufe durch einen Ketzer daher ungültig sei und wiederholt werden müsse. Dieser Ketzertaufstreit wurde erst 325 in Nicaea beigelegt.

Punkt Konzil von Elvira um 300-306

Dieses spanische Konzil verabschiedete eine strenge Bußordnung, es verbot Abgefallenen, geistliche Ämter zu bekleiden und führte die verpflichtende Enthaltsamkeit für Priester ein. Die Ehelosigkeit wurde aber nicht gefordert (erst das 2. Laterankonzil 1139 führte den Zölibat ein). Außerdem wurden Kontakte mit Juden weitgehend untersagt; so wurde Christen verboten, mit Juden zusammen zu essen, eine Ehe einzugehen oder den Sabbat zu halten. Das Konzil wurde von den orthodoxen Patriarchaten nicht anerkannt.

Punkt 1. oekumenisches Konzil in Nicaea 325

Väter des 1. KonzilsEine wichtige Frage ergab sich für de Kirche von Anfang an aus der Stellung Christi zu Gott. Viele Judenchristen sahen Jesus als einen besonderen Menschen, lehnten es aber ab, ihn als Gott anzuerkennen. In der Gnosis wurde von einigen Gruppen die Ansicht vertreten, Christus sei nur ein Gott mit einem Scheinleib gewesen, andere Gnostiker meinten, Gott habe sich bei der Taufe mit Jesus verbunden und habe sich am Kreuz wider von ihm getrennt. In der frühen Kirche wurde - ausgehend von Origines - von vielen die Auffassung vertreten, Christus sei Gott untergeordnet, da er von Gott als erstes Geschöpf geschaffen worden sei (vgl. Arianer). Dieser Streit innerhalb der Kirche bedrohte - nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war - auch die Einheit des Staates. Deshalb berief Kaiser Konstantin, der sich selbst als Bischof in "äußeren Angelegenheiten" ansah und in der Kirche entscheidend mitbestimmte, das erste Konzil ein. An dem Konzil nahmen etwa 300 Bischöfe teil, nur 7 von ihnen aus der westlichen Kirche. Das Konzil verurteilte die Lehren des Arius und verabschiedete das Taufbekenntnis der Kirche von Caesarea als verbindliches Glaubensbekenntnis (Nicaenisches Glaubensbekenntnis). Arius und vier weitere Bischöfe wurden exkommuniziert und verbannt.
Zu den Teilnehmern des 1. Konzils - die Listen sind nicht einheitlich, die orthodoxe Kirche nennt 318 Bischöfe - gehörten:
Achilleus von Larissa
Patriarch Alexander
Athanasius
Nikolaus
Paulus von Neocaesarea
Papst Silvester I. (durch 2 Legaten vertreten)
Die orthodoxe Kirche gedenkt der Väter des 1. Konzils am 29. Mai und am 8. Juni.

Beschlüsse des 1. Konzils (englisch)

Punkt Konzil von Sardica 343
Das auf den Konzil von Nicaea verabschiedete Glaubensbekenntnis enthält die Aussage über Christus: "eines Wesens (griechisch = homousios) mit dem Vater". Dieses homousios stand im Mittelpunkt eines andauernden Streites, in dem vor allem behauptet wurde, mit dem homousios werde die Trinität geleugnet. Auch bildeten die Arianer weiterhin eine starke und politisch einflußreiche Gruppe in Kirche und Politik. Die Arianer konnten mehrere von Athanasianern besetzte Bischofssitze einnehmen und schließlich wurde Athanasius 335 verbannt und Arius sollte 336 wieder in die Kirche aufgenommen werden. Er starb aber einen Tag vor der feierlichen Aufnahme (vgl. Patriarch Alexander. Mehrere Synoden wurden einberufen und bekämpften sich gegenseitig. Mehrere Glaubensformeln wurden als Kompromisse verabschiedet, aber wieder verworfen, da sie letztlich alle das homousios gestrichen hatten. 343 berief Kaiser Konstantius ein oekumenisches Konzil nach Sardica (heute Sofia in Bulgarien), um den Streit beizulegen. Das Konzil verabschiedete mehrere Texte zu Kirchenordnungen und bekräftigte das nicaenische Glaubensbekenntnis. Es endete mit der gegenseitigen Verbannung beider Parteien und wurde nicht als oekumenisches Konzil anerkannt.
Teilnehmer waren:
Maximinus von Trier
Servatius
Spyridion

Punkt Konzil von Arminium und Seleucia 359
Nachdem sich die Arianer zunehmend in kleine einander bekämpfende Gruppen spalteten, berief Konstantius erneut ein Konzil ein; die Bischöfe der Westkirche wurden nach Arminium geladen, die Bischöfe der Ostkirche nach Seleucia. Durch diese Trennung wollte Konstantius wohl verhindern, daß sich die gemäßigten Arianer der Ostkirche mit den Athanasianern der Westkirche vereinten. In Arminium wurden die Beschlüsse des Konzils von Nicaea bekräftigt. Die Bischöfe in Seleucia kamen zu keinem Ergebnis, so daß auch dieses Konzil keine Anerkennung fand.

Punkt 2. oekumenisches Konzil in Konstantinopel 381

Die Arianer hatten nach dem Konzil von Nicaea an Einfluß gewonnen und bezeichneten nun in Fortführung ihrer Lehre auch den Heiligen Geist als ein Geschöpf Jesu, der als einziger von Gott geschaffen wurde und alles andere erschaffen hatte. Kaiser Theodosius I. berief deshalb 381 ein Konzil der ostkirchlichen Patrarchate ein, um den weiter bestehenden Streit zwischen Arianern und Athanasianern zu schlichten. Obwohl an dem Konzil von Konstantinopel nur 150 Bischöfe der Ostkirche teilnahmen, wurde das Konzil von Rom anerkannt und gilt so als 2. oekumenisches Konzil. Die 36 arianischen Bischöfe verließen vorzeitig das Konzil, als sie keinen Erfolg für ihre Ansicht sahen. Das Konzil verdammte alle Formen des Arianismus und verabschiedete ein in Jerusalem übliches Taufbekenntnis als "nicaeno-konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis".

Zu den Teilnehmern des 2. Konzils gehörten:
Amphilochius von Ikonion
Patriarch Cyrillus von Jerusalem
Gregor von Nyssa
Hieronymus
Meletius von Antiochien
Patriarch Nektarios
Petrus von Sebaste
Die orthodoxe Kirche gedenkt der Väter des 2. Konzils am 22. Mai

Beschlüsse des 2. Konzils (englisch)

Punkt 3. oekumenisches Konzil in Ephesus 431

Das Konzil wurde von Kaiser Theodosius II. 431 einberufen. Es sollte die Frage der Natur Christi klären, die in Fortsetzung des arianischen Streites und aus der Auseinandersetzung mit Origines aufgebrochen war: Die theologische Schule von Alexandria sprach von der einen Natur Christi, in der Gott und Mensch vereint seien, während die Schule von Antiochia unter dem Patriarchen von Konstantinopel Nestorius Jesus als Menschen, in dem Gott wie in einem Tempel wohne, bezeichnete; diese Schule sah die beiden Naturen Christi (Gott und Mensch) zwar eng beieinander aber getrennt und unverbunden. Damit war in Frage gestellt, ob Christus wirklich Mensch geworden war oder ob es vielleicht sogar zwei Personen gab, den göttlichen Christus und den menschlichen Jesus. Schon vor dem Konzil gab es heftige Auseinandersetzungen und Verurteilungen, So wurde Johannes Chrysostomus, der vor Nestorius Patriarch von Konstantinopel gewesen war, verbannt. Nestorius wurde vom Kaiser unterstützt, Papst Coelestin I. (422-432) forderte ihn dagegen zum Widerruf auf. Der Streit eskalierte, als Nestorius die übliche Bezeichnung Gottesgebärerin für Maria ablehnte und sie Christusgebärerin nannte. Drei Parteien standen sich letztlich gegenüber:

  • die Duophysiten, die Christus als wahren Gott und wahren Menschen ansahen, zwei Naturen in einer Person, zwischen den beiden estremen Positionen,
  • den Monophysiten, die Gott und Mensch in Christus so vermischt sahen, daß sie eine Natur bildeten,
  • den Nestorianern, die wie die Duophysiten zwei Naturen lehrten, diese aber als getrennt - in letzter Konsequenz in zwei Personen - ansahen.
Cyrill von Alexandria eröffnete am 22.6. 431 als Vertreter des Papstes (als oekuemenischer Patriarch hatte dieser den Vorsitz) das Konzil mit 198 Bischöfen bevor die der antiochenischen Schule anhängenden Bischöfe eingetroffen waren. Das Konzil verurteilte Nestorius und setzte ihn als Patriarchen ab. Die 43 nestorianischen Bischöfe führten nach ihrer Ankunft am 26. oder 27.6.431 ein Gegenkonzil ab und schloßenm Cyrill aus der Kirche aus. Der Kaiser billigte zunächst die Beschlüse beider Synoden, hob aber später alle Beschlüsse auf. Zum weiteren Verlauf vgl. Cyrill von Alexandria.

Zu den Teilnehmern am 3. Konzil gehörten:
Anatolios von Konstantinopel
Cyrill von Alexandria
Dalmatus

Die orthodoxe Kirche gedenkt der Väter des 3. Konzils am 9. September.

Beschlüsse des 3. Konzils (englisch)

Punkt 2. Konzil in Ephesus 449

Erst 433 konnte der Streit zwischen Nestorianern und Duophysiten durch ein neues Glaubensbekenntnis vorläufig beigelegt werden. Beide Seiten mußten Kompromisse eingehen, Nestorius wurde abgesetzt und die Antiochener Schule mußte die Bezeichnung Gottesmutter (Gottesgebärerin) annehmen. Cyrill akzeptierte seinerseits, daß das Glaubensbekenntnis von 433 die menschliche Natur Christi als "Tempel" des Logos bezeichnet. Die Alexandriner machten Cyrill wegen der Einwilligung heftige Vorwürfe.
Eutyches, ein Abt aus Konstantinopel ,vertrat offen die monopysitische Meinung und wurde deshalb von einer Synode exkommuniziert. Er erhob dagegen heftigen Protest und wurde von Cyrills Nachfolger, dem Patriarchen Dioskur unterstützt. Papst Leo der Große nahm in einem Lehrbrief zu dem Streit Stellung. Theodosius II. berief auf Wunsch Dioskurs ein Konzil nach Ephesus ein. Leo entsandte einen Legaten, der aber Dioskur den Vorsitz überlassen mußte. Teilweise mit Waffengewalt wurden die 135 Bischöfe gezwungen, Eutyches zu rehabiliteren, den Duophysitismus zu verwerfen und mehrere Bischöfe abzusetzen. Das Konzil wurde zunächst von der Westkirche nicht anerkannt und von Leo dem Große als Räubersynode bezeichnet. Die Beschlüsse des Konzils wurden durch das nachfolgende Konzil von Chalcedon aufgehoben wurden und deshalb wird das Konzil von Ephesus auch in der orthodoxen Kirche nicht zu den oekumenischen Konzilien gezählt.

Punkt 4. oekumenisches Konzil in Chalcedon 451

Marcian, der Pulcheria, die Schwester von Theodosius II. geheiratet hatte, berief für das Jahr 451 ein neues Konzil nach Nicaea ein. Das Konzil wurde vor der Eröffnung nach Chalcedon verlegt. Über 600 Bischöfe nahmen an dem Konzil teil, die größte auf einem Konzil anwesende Anzahl. Das Konzil erkannte die ersten drei oekumenischen Synoden an, verdammte Dioskur (Er und Eutyches wurden vom Kaiser verbannt) und verabschiedete auf der Grundlage des Lehrbriefes von Leo dem Großen ein Glaubensbekenntnis, in dem es heißt: "Den heiligen Vätern folgend, lehren wir alle übereinstimmend, als einen und denselben Sohn unseren Herrn Jesus Christus zu bekennen. Derselbe ist vollkommen in der Gottheit und derselbe vollkommen in der Menschheit, zugleich wahrhaft Gott und wahrhaft Mensch aus Vernunftseele und Leib, mit dem Vater wesenseins der Gottheit nach und zugleich mit uns wesenseins der Menschheit nach, in jeder Hinsicht uns ähnlich, ausgenommen die Sünde. Vor den Zeiten aus dem Vater geboren der Gottheit nach, ist derselbe am Ende der Tage um unseretwillen und unseres Heiles wegen aus Maria der Jungfrau, der Gottesgebärerin, der Menschheit nach hervorgegangen. Wir bekennen ihn, als einen und denselben Christus, Sohn, Eingeborenen, in zwei Naturen unvermischt, unverwandelt, ungetrennt, ungesondert erkannt, wobei keineswegs die Verschiedenheit der Naturen um der Einung willen aufgehoben wird, sondern die Eigentümlichkeit einer jeden Natur erhalten bleibt und sich zu einer Person (griech.: Prosopon) und einer Hypostase verbindet. Wir bekennen ihn nicht als in zwei Personen gespalten und getrennt, sondern als einen und denselben Sohn, Eingeborenen, Gott, Logos, Herrn, Jesus Christus, wie vorzeiten die Propheten über ihn und dann er, Jesus Christus, selbst uns unterwiesen haben und wie es das Symbol der Väter uns überliefert hat." Die Worte "ungetrennt, ungesondert" wandten sich gegen die Nestorianer und "unvermischt, unverwandelt" gegen die Monophysiten. Die Monophysiten verdammten ihrerseits die Beschlüsse des Konzils von Chalcedon und trennten sich letztlich von der orthodoxen Kirche. Die aus dieser Trennung entstandenen orientalischen (monophysitischen) Kirchen erkennen nur die ersten drei oekumenischen Konzile an, gehören heute aber zur Gemeinschaft der christlichen Kirchen.

Zu den Teilnehmern am 4. Konzil gehörte:
Auxentius
vgl. auch Agapitus I. und Leo der Große

Beschlüsse des 4. Konzils (englisch)

Punkt Konzil in Orange 529

Auf dem Konzil von Orange (Frankreich) wurden die Pelagianer verdammt. Die Lehren Augustins von der Erbsünde und von der Vorherbestimmung (Prädestination) wurden bestätigt, letztere soweit Gott Menschen zum Empfang der Gnade vorherbestimmt hat. Eine Prädestination zur Verdammnis wurde dagegen abgelehnt. Das Konzil von Orange wurde von den Patriarchaten der Ostkirche nicht anerkannt, da diese besonders Augustins Lehre von der Prädestination ablehnen.

Beschlüsse des Konzils von Orange (englisch)

Punkt 5. oekumenisches Konzil in Konstantinopel 553

Die Monophysiten leisteten heftigen Widerstand gegen die Beschlüsse des Konzils von Chalcedon. Dadurch entstanden auch politische Unruhen. Hinzu kamen Auseinandersetzungen mit verschiedenen Klöstern, die die Lehren von Origenes weiterentwickelt hatten und den Monophysiten nahestanden. Um von diesen Streitigkeiten abzulenken, schlug Bischof Theodor Askidas, der Origenist war, Kaiser Justinian vor, drei Häupter (lat. Kapitel) der Schule von Antiochia zu verdammen (deswegen der Name Drei-Kapitel-Streit) und so die Auseinandersetzungen mit den Monophysiten zu beenden. Der Kaiser verdammte in einem Edikt 543 oder 544 Theodor von Mopsuestia, Theodoret von Cyrus und Ibas von Edessa. Damit kam der Kaiser zwar mehreren Gruppen entgegen, wandte sich aber auch gegen die Beschlüsse des Konzils von Chalcedon. Hinzu kamen Wirren um den Papst: Nachdem Silverius 537 vom Kaiser abgesetzt worden war, wurde Vigilius Papst. Es ist unklar, ob er Kaiserin Theodora für den Fall seiner Wahl versprochen hatte, sich für die Monophysiten einzusetzen. Nachdem die Bischöfe der Westkirche sich weigerten, das Edikt des Kaisers anzuerkennen, wurde Vigilius nach Konstantinopel befohlen. Er traf hier auch 547 ein und verurteilte 548 ebenfalls die drei Kapitel. Als daraufhin die nordafrikaischen Bistümer offen rebellierten, zog der Papst seine Verurteilung zurück. Justinian berief daraufhin ein Konzil nach Konstantiopel, das 553 zusammentrat. Dem Konzil lagen die vom Kaiser verfaßten Verurteilungen der drei Kapitel und der Origenisten vor. Mit diesen Veruteilungen hoffte der Kaiser, die Unruhen in seinem Reich zu beenden. Papst Vigilius, der weiterhin in Konstantinopel war, nahm an dem Konzil nicht teil und ließ sich auch nicht vertreten. Daraufhin sprach das Konzil die Verbannung über Vigilus aus. Der Kaiser drohte, diese Verbannung zu vollsrecken und zwang Vigilius so zur Anerkennung der Konzilsbeschlüsse. Vigilius erkannte das Konzil an und durfte nach Rom zurückkehren, starb aber auf der Heimreise in Syrakus.

Die römisch-katholische Kirche hat die Anerkennung das 5. Konzil aufrechterhalten; nach dem Konzil gab es aber erhebliche Differenzen innerhalb der westlichen Kirche. Die afrikanischen Bischöfe gaben ihre Zustimmung erst nach einigen Jahren, Mailand und Aquileja trennten sich für mehrere Jahre von Rom (Mailand bis 570 und Aquileja zum Teil bis 607).
Die orthodoxe Kirche gedenkt der Väter des 5. Konzils am 25. Juli

Beschlüsse des 5. Konzils (englisch)
Entwicklung der Theologie bis Konstantinopel

Punkt Konzil von Toledo 589

Dieses Konzil beschloß, zur Bekämpfung der Arianer in Spanien das nicaeno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis (vgl. 2. oekumenisches Konzil) mit einem Zusatz zu versehen: Ursprünglich wird von Heiligen Geist ausgesagt: "... den Herrn und Lebensspender, der vom Vater ausgeht, der mit dem Vater und dem Sohn in gleicher Weise angebetet und verherrlicht wird ...". Das Konzil von Toledo fügte hier ein "filioque" ein, so daß das Bekenntnis nun lautete: "... der vom Vater und vom Sohn ausgeht ...". Dieses filioque wurde von der Ostkirche energisch abgelehnt und der Beschluß des Konzils von Toledo trug entscheidend zu der Trennung der Ost- und Westkirche bei. Zum weiteren Verlauf des filioque-Streits siehe Konzil von Aachen

Punkt 6. oekumenisches Konzil in Konstantinopel 680/81

Väter der ersten sechs Konzile Das Konzil wure von Kaiser Konstantin IV. einberufen, um über die Lehre des Monotheletismus zu entscheiden. Diese Lehre, die Monophysiten und Duophysiten aussöhnen wollte und von Papst Honorius anerkannt und von Kaiser Heraklius als verbindlich festgesetzt worden war, wurde vom Konzil verworfen. Die Patriarchen von Konstantinopel Sergius I (610-638), der den Monotheletismus entwickelt hatte, und seine Nachfolger Pyrrhus I (638-641), Paul II (641-653) und Peter (654-666) sowie den Patriarchen von Alexandria, Cyrus, sowie Papst Honorius I. wurden vom Konzil exkommuniziert.
Das Eintreten des Honorius für den Monotheletismus erfolgte wohl, um auch die Monophysiten zur Kirche zurückzuführen (Honorius setzte sich auch für die Wiedergewinnung der Arianer ein). Daß er damit einer Häresie, also einer Abweichung vom rechten Glauben zustimmte, war ihm angesichts seiner Unkenntnis von griechischer Theologie kaum bewußt. Dennoch führte dieser Irrtum des Honorius zu der Honoriusfrage, die auf dem 1. Vatikanischen Konzil von den Gegnern des Unfehlbarkeitsdogmas vorgetragen wurde.
Vor dem Konzil hatte bereits die Lateransynode (649-653) den Monotheletismus verurteilt und damit zunächst zu Spannungen zwischen Byzanz und Rom geführt (vgl. Martin I. und Maximus Confessor). Diese Spannungen konnten durch das Konzil wieder beigelegt werden (vgl. Agatho).
Die orthodoxe Kirche gedenkt der Väter des 6. Konzils am 23. Januar

Beschlüsse des 6. Konzils (englisch)

Punkt Oekumenisches Konzil in Konstantinopel 691 (Trullo-Konzil)

Die orthodoxe Kirche sieht dieses Konzil als Fortsetzung und Abschluß des 5. und 6. Konzils. Das Konzil wird deshalb auch Quinisext (aus lat. 5. und 6. zusammengezogen) genannt. 211 Bischöfe der Ostkirche versammelten sich zu dem Konzil, das zahlreiche Rechtsvorschriften (Kanons) erließ, z.B. zur Heirat der Priester und zu den Fastenzeiten. Das Konzil setzte Abtreibung mit Mord gleich und erklärte, daß der Patriarch von Rom und der Patriarch von Konstantinopel gleichrangig seien. Papst Sergius lehnte die Anerkennung des Konzils wegen seiner antirömischen Beschlüsse ab. Das Konzil wird in der katholischen Kirche nicht zu den oekumenischen Konzilien gezählt.
Vgl. Andreas
Beschlüsse des Trullo-Konzils (englisch)

Punkt Konzil in Konstantinopel 754

Das Konzil wurde vom Kaiser Konstantin V. einberufen, um den Bildersturm zu rechtfertigen. Die Patriarchen außer dem Patriarchen von Konstantinopel lehnten eine Teilnahme ab. Die Bischöfe, die unter Druck erschienen waren, befürworteten den Bildersturm und verdammten Johannes von Damaskus und Germanus von Konstantinopel (Beide waren bereits verstorben). Die Beschlüsse des Konzils wurden im nächsten Konzil wieder aufgehoben. Das Konzil wird als häretisch bezeichnet (in der orthodoxen Kirche auch Räuberkonzil genannt) und nicht zu den oekumenischen Konzilien gezählt.

Beschlüsse des Konzils (englisch)

Punkt 7. oekumenisches Konzil in Nicaea 787

Väter des 7. KonzilsNach dem Tod Leos IV. 780 ernannte sich seine Ehefrau Irene (Gedenktag 9.8.) zur Kaiserin. Irene wollte eigentlich den Bildersturm fortsetzen, sah sich aber nach der Ernennung von Tarasios zum Patriarchen gezwungen, ein Konzil einzuberufen, auf dem der Bildersturm verdammt werden sollte. Das erste Konzil, 786 nach Konstantinopel einberufen, wurde von putschenden Soldaten vereitelt. Das Konzil wurde dann 787 in Nicaea abgehalten. Die Beschlüsse des Konzils von 754 wurden aufgehoben und die Verehrung der Bilder wurde zugelassen. Johannes von Damaskus und Germanus von Konstantinopel wurden heiliggesprochen und es wurden weitere Beschlüsse zur Simonie, zu den Judenchristen und zum Mönchtum gefasst.
Der Bildersturm wurde 813 von Leo V. wieder neu entfacht und konnte erst von Kaiserin Theodora endgültig zum Erliegen gebracht werden.

Zu den Teilnehmern am 7. Konzil gehörten:
Euthymios
Michael von Synada
Nikephor
Tarasios
Theophanes
Theophylaktus
Die orthodoxe Kirche gedenkt der Väter des 7. Konzils am 13. Oktober

Beschlüsse des 7. Konzils (englisch)

Das 7. oekumenische Konzil war das letzte gemeinsame Konzil der West- und der Ostkirche. Die nachfolgenden Konzilien wurden von der einen oder anderen Kirche nicht anerkannt und seit dem großen Schisma von 1054 gab es auch nur einige Versuche, die Kirchen wieder zu vereinen. Die Zählungen der Konzilien weichen nun voneinander ab. Die römisch-katholische Kirche zählt ihre Konzilien weiter, während die orthodoxen Kirchen keine oekumenischen Konzilien mehr abgehalten haben, sondern panorthodoxe oder gesamtorthodoxe Konzilien. Die evangelische Kirchen haben nach ihrer Trennung von der römisch-katholischen Kirche die ersten sechs Konzile anerkannt, Klärungsbedarf besteht nach den Lehrgesprächen mit den orthodoxen Kirchen besonders bei der Anerkennung des Quinisext und des 7. oekumenischen Konzils. Erschwerend für den oekumenischen Dialog kommt hinzu, daß nach evangelischer Auffassung auch Konzilien irren können und alle Konzilsbeschlüsse unter dem Vorbehalt der Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift stehen und deshalb wieder in Frage gestellt werden können.

Fortsetzung: Die Konzilien 794 - 1482
Fortsetzung: Die Konzilien seit 1512

Weiterführende Literatur:
Die oekumenischen Konzilien
Die Entwicklung der Theologie bis zum 5. Konzil 553


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 04-10-14
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